SEGEL-VEREIN
Wer wir sind
Mitgliedsantrag
Adresse
Kontakt
SEGELREISEN
Segelreviere
Törnplan
Segelyachten
Anmeldung
SEGEL-SCHULE
Segel-Scheine
Kurse
Anmeldung
JOLLEN UND KATS
Boote
Segel-Camp
REGATTEN
NEWS
Newsletter
Neu: Weblog
IMPRESSUM
 
für Mitglieder
Seefunkzeugnis SRC

Vorgeschrieben für Schiffsführer auf Booten, die eine UKW-Seefunkausrüstung haben. Da auf nahezu allen Charteryachten UKW-Sprechfunkeinrichtungen vorhanden sind und ab Sept. 07 eine entsprechende Bußgeldregelung greift, ist eine Prüfung zum SRC sinnvoll. Außerdem ist UKW-Seefunk an der Küste und zwischen Schiffen das effektivste Notruf- u. Kommunikationsmittel.
Kursinhalt: Wir machen uns mit der Bedienung der prüfungsrelevanten Geräte vertraut, eignen uns das theoretische Prüfungswissen an und üben in der Praxis die souveräne Abwicklung des Funkverkehrs in Englisch und Deutsch.
Teilnehmervoraussetzung: 15 Jahre,

Vereinsschiff Santa Maria
Kurs
SRC
Kurstermine auf Anfrage

Übersicht der Kurstermine

Beschränkt gültiges FunkbetriebszeugnisSRC
Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von 
  Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.