Vorgeschrieben für Schiffsführer
auf Booten, die eine UKW-Seefunkausrüstung haben.
Da auf nahezu allen Charteryachten UKW-Sprechfunkeinrichtungen
vorhanden sind und ab Sept. 07 eine entsprechende Bußgeldregelung
greift, ist eine Prüfung zum SRC sinnvoll. Außerdem
ist UKW-Seefunk an der Küste und zwischen Schiffen
das effektivste Notruf- u. Kommunikationsmittel.
Kursinhalt: Wir machen uns mit der Bedienung
der prüfungsrelevanten Geräte vertraut, eignen
uns das theoretische Prüfungswissen an und üben
in der Praxis die souveräne Abwicklung des Funkverkehrs
in Englisch und Deutsch.
Teilnehmervoraussetzung: 15 Jahre,
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des
Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
(GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht
aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-
oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter
Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets
mit anschließender Übersetzung ins Deutsche
und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische.
Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich
geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch
von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen
Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk
erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden
eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine-
und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.)
unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen
werden.
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